Vorsorge Planung
Wir pflegen Ihre Daten ein
Sie bekommen eine Planung nach Steuer, Sozialversicherung und Inflation
Lebensversicherung
Schicht I
In dieser Schicht wird die Basisversorgung abgebildet. Hierzu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die private Basisrente, auch als Rüruprente bekannt.
Basisrente
Auch bekannt als Rürup-Rente ist diese steuerlich geförderte Art der Altersversorgung eine zusätzliche Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Schnellrechner
Für Ihre Vorsorge
Allgemeines
Als das Bundesverfassungsgericht am 06. März 2002 vorgegeben hat, die unterschiedliche Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den Beamtenpensionen gleichzustellen, ist für den Rentner wiederum eine neue Versorgungslücke entstanden.
Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Regelung, dass nur Beamtenpensionen versteuert werden müssen, die gesetzliche Rente jedoch nicht, wurde gekippt. Denn seit dem Jahre 2005 wurde seinerzeit geregelt, dass mit einer Übergangsfrist von 35 Jahren, also bis zum Jahre 2040, die gesetzlichen Renten komplett steuerpflichtig werden. Seit 2023 gilt jedoch im Rahmen des Wachstumschancengesetz die volle Versteuerung der Rente erst ab 2058.
Um diese neue Versorgungslücke auszugleichen, hat der Gesetzgeber seit 2005 die sog. Rürup- oder Basis-Rente eingeführt.
Diese an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnte Versorgung konnte ursprünglich ab 2005 mit 60% und bis 2025 jährlich um 2% steigend steuerlich angesetzt werden. Im Zuge eines Grundsatzurteils des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung können jedoch Beiträge zur Rentenversicherung und somit auch Rürup-Verträge ab 2023 zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Die Rentenleistung aus dem Vertrag darf jedoch nur eine lebenslange Rente vorsehen, darf nicht vor dem 62. Lebensjahr beantragt werden und die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht vererbbar, beleihbar, kapitalisierbar oder veräußerbar sein.
Steuerliche Förderung
Wie hoch sind die begünstigten Beiträge für den Sonderausgabenabzug?
Abzugsfähige Sonderausgaben sind Beiträge von jährlich bis zu 27.565 Euro (bei Verheirateten bis zu 55.130 €), abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Abziehbarkeit der Beiträge war für den Übergangszeitraum von 2005 bis 2022 eingeschränkt. Während der Staat die Basis-Rente in der Ansparphase steuerlich fördert, müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.
Schicht II
Riester-Rente
Eine sinnvolle zusätzliche Altersorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die staaltliche Förderung erfolgt durch Zulagen und die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
Allgemeines
Die derzeitige demographische Entwicklung in Deutschland, die sich negativ auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirkt, hat die Bundesregierung im Jahr 2001 dazu veranlasst, eine neue Rentenreform auf den Weg zu bringen.
So wurde beschlossen, dass die gesetzliche Rente für einen Rentner mit einer durchschnittlichen Erwerbsdauer von 45 Jahren im Jahre 2030 von derzeit 70% auf nur noch 67% abgesenkt wird.
Im Gegenzug dazu hat man sich darauf geeinigt, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 22% des Bruttoarbeitslohns steigen wird.
Diese neu entstandene Versorgungslücke soll seit dem 01.01.2002 im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente, geschlossen werden. Ein zertifiziertes Riester-Produkt wird demnach vom Staat sowohl mit Zulagen als auch mit voller steuerlicher Absetzbarkeit gefördert.
Betriebliche Altersvorsorge
Die bAV wird ein immer wichtigeres Instrument zur Altersvorsorge. Durch die staatliche Förderung ist sie für alle Arbeitnehmer interessant und aufgrund des Fachkräftemangels auch für Firmen ein interessantes Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern.
Allgemeines
Eine Direktversicherung (auch: Firmendirektversicherung, abgekürzt oft FID) ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht eine Lebensversicherung, welche der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für seinen Arbeitnehmer (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebene.
Bezugsgrenzen zur Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen Rentenversicherung (allgemein) (West/Ost)
Jahr 2023 | Jahr 2024 | |||
Pro Jahr | 87.600 EUR (West) | 85.200 EUR (Ost) | 90.600 EUR (West) | 89.400 EUR (Ost) |
Pro Monat | 7.300 EUR (West) | 7.100 EUR (Ost) | 7.550 EUR (West) | 7.450 EUR (Ost) |
Beitragssatz | 18,6% | 18,6% | ||
4% BBG West | 292 EUR | 302 EUR | ||
8% BBG West | 584 EUR | 604 EUR | ||
Freibetrag GKV | 169,75 EUR | 176,75 EUR |
Schicht Ill
Die Produkte dieser Schicht zeichnen sich in der Regel durch ihre Flexibilität aus. Eine steuerliche Förderung der Beiträge ist hier jedoch nicht gegeben. Der Vorteil liegt in der geringen Steuerbelastung im Leistungsbezug.
Leistungsformen / Auszahlung
Die klassische Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Altersrente, was bei der steigenden Lebenserwartung ein großer Vorteil ist.
Flexible Auszahlung
- lebenslange Rente
- Kapitalauszahlung
- Kombination aus beiden
- Kapitalentnahme im Rentenbezug bei einigen Anbietern möglich
Todesfallleistung
vor Rentenbeginn
- Beitragsrückgewähr – Rückzahlung der gezahlten Beiträge
- Guthabenauszahlung – Auszahlung des Guthabens inkl.Überschüsse
Steuerliche Behandlung
In der Ansparphase
Die Erträge bleiben steuerfrei. Es wird keine Abgeltungsteuer einbehalten und es ist kein Freistellungsauftrag erforderlich.
Im Rentenbezug
Nur die sehr geringen Ertragsanteile sind steuerpflichtig. Geht man beispielsweise mit 67 Jahren in Rente, bleiben 83% der Rente steuerfrei. Die restlichen 17% unterliegen dem – im Alter meist günstigeren – persönlichen Steuersatz. Die tatsächliche Steuerbelastung ist häufig nur minimal.